Bewerbungsverfahren
Für den Masterstudiengang führt die Universität Augsburg einmal jährlich ein Eignungsverfahren durch. Studienbeginn ist immer das Wintersemester.
1. Voraussetzungen
- Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Kommunikationswissenschaften oder einem verwandten sozial- oder geisteswissenschaftlichen Studiengang, insbesondere in den Fachrichtungen Medienwissenschaften, Soziologie, Politikwissenschaft, Kulturwissenschaft oder Psychologie;
- oder haben bereits mindestens 140 Leistungspunkte (ECTS) in einem Studiengang, der insgesamt 180 ECTS umfasst erzielt (bei Studiengängen mit abweichender Gesamt-ECTS Zahl gilt das entsprechende Verhältnis). Bis zum Wintersemester werden Sie diesen Studiengang abschließen.
2. Notwendige Qualifikationen
- Im grundständigen Studiengang haben Sie mindestens und nachweislich fachlich einschlägige Methodenveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS und
- Veranstaltungen zu kommunikationswissenschaftlichen Inhalten im Umfang von mindestens 36 ECTS belegt.
- Sie verfügen über englische Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
- Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder Ihren ersten Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 GER (bzw. DSH-2) nachzuweisen.
3. Bewerbungsunterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Bachelorzeugnisses (falls vorhanden)
- Transcript of Records: Das Transcript von Records muss von der Hochschule ausgestellt sein und muss folgendes ausweisen:
- alle für die Bewerbung relevanten, abgeschlossenen Veranstaltungen (mit Titel, ECTS-Zahl und Note; begonnene noch nicht benotete Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden);
- die Abschlussnote bzw. bislang erzielte Durchschnittsnote;
- die bislang bereits erbrachte ECTS-Zahl (wenn mehr ECTS-erbracht wurden, als für den Abschluss des Studiengangs erforderlich sind, so sind diese zu markieren und auszuweisen);
- und die im Studiengang insgesamt zu erbringende Gesamt-ECTS-Zahl.
- Nachweis über englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER (z.B. TOEFFEL, FCE, CAE, DAAD, TOEIC, etc. ACHTUNG: das Abiturzeugnis ist NUR dann ein zulässiger Beleg, wenn Englisch durchgängig bis zum Abitur belegt wurde)
- ggf. einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 GER bzw. DSH-2; Informationen zur DSH-Prüfung, Befreiungsmöglichkeiten und als äquivalent anerkannte Qualifikationen finden Sie hier.
Die zusammengestellten Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse
Universität Augsburg
Institut für Medien, Wissen und Kommunikation
Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft - Rezeption und Wirkung
Universitätsstraße 10
86159 Augsburg
- Bitte reichen Sie ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen und keine Originale ein. Ein Zurücksenden von Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens ist nicht möglich.
- Bitte reichen Sie die Unterlagen lose ein und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen etc.
- Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge.
4. Bewerbungsfristen
- Bewerbungsfrist, zu der die vollständigen Unterlagen am Institut für Medien und Kommunikation vorliegen müssen (Ausschlussfrist,
d. h. der Eingang Ihrer Unterlagen bei uns ist ausschlaggebend, nicht der Poststempel) ist der
1. Juni 2018.
- Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Bitte sehen Sie von telefonischen oder schriftlichen Rückfragen ab.
5. Bewerbungsverfahren
- für Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren klicken Sie bitte hier.
Studienberatung MA Medien und Kommunikation:
Bei Fragen zum Masterstudiengang Medien und Kommunikation, die nicht auf dieser Webseite beantwortet werden, können Sie sich per Email an die MA-Studienberatung wenden: ma_muk@phil.uni-augsburg.de.